Damit Sie keine Fristen und Termine zwischen Ende Juni und Ende September 2026 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.
Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2025 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.
Aufgrund vermehrter Prüfungen der lohn- und gehaltsabhängigen Beiträge (GPLB) und strenger Prüfpraxis dürfen wir Sie auf folgende ausgewählte Themen hinweisen:
Mit der BMF-Richtlinie vom 21. April 2026 wurden die Einkommensteuerrichtlinien 2000 um detaillierte Ausführungen zu grundstücksbezogenen Themen ergänzt. Wir dürfen Ihnen einen Überblick über ausgewählte Themen geben.
Über die ab 1.7.2026 geltenden neuen Nachweispflichten bei der einkommensteuerlichen Wegzugsbesteuerung informieren wir Sie ausführlich, damit nicht ein unbeabsichtigtes Übersehen dieser Pflichten zu einer Fiktion der Veräußerung des Kapitalvermögens oder des Eintritts eines anderen Ereignisses, das die Steuerzahlungspflicht auslöst, führt.
Was tut sich aktuell in der Umsatzsteuer? Hier möchten wir Sie auf die sehr speziellen Regelungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Lebensmittel ab dem 1.7.2026 und auf die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die EU-Vorsteuererstattung mit der Fallfrist 30.9.2026 hinweisen.