Von dem um die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geminderten steuerpflichtigen Einkommen wird die Einkommensteuer mit dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Von der Jahres-Einkommensteuer werden anschließend noch Absetzbeträge abgezogen.
Besonderes Interesse gilt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Möglichkeiten, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen und damit die Steuerbelastung zu reduzieren.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2025 fasst das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer im Jahr 2025 bezogen hat, zusammen. Diese Einkünfte können von einem einzigen oder von mehreren Arbeitgebern stammen.
Wie gewohnt finden Sie in diesem Kapitel noch weitere interessante Änderungen, die ab 2026 in der unternehmerischen Praxis von Relevanz sein können.
Wenn das Arbeitgeber-Unternehmen in einem Staat ansässig ist, aber ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat im Homeoffice oder sonst in Telearbeit arbeitet, ergeben sich steuerliche Problemstellungen. Bei grenzüberschreitender Telearbeit-Tätigkeit ist zwischen der Besteuerung des Arbeitnehmers selbst und einer möglichen Homeoffice-bzw Telearbeit-Betriebsstätte des Arbeitgeber-Unternehmens zu unterscheiden.