Mit Beginn jedes Jahres werden die SV-Werte angehoben. Dazu finden Sie in der Beilage eine Tabelle mit allen Werten 2025 im Überblick. In Erinnerung rufen möchten wir die seit 2024 geltende Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen und die Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten.
Wie jedes Jahr ist zu Beginn des neuen Kalenderjahres die Lohnverrechnung von zahlreichen Änderungen geprägt. Zunächst ein Überblick über die einkommensteuerlichen Werte 2025 wie Tarif, Absetzbeträge und Sachbezugswerte. Danach folgt der sozialversicherungsrechtliche Teil.
Hier finden Sie den aktuellen Artikel von Andreas Mrass, LL.B., und Dr. Philipp Hagele zum Thema "Vermögensaufbau in Holdinggesellschaften" in der aktuellen Ausgabe von Econova-Steuern.
Viel Spaß beim Schmökern, wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und alles Gute für 2025!
Zu Ihrem Geschäftskonto hatten wir bereits bisher einen sog. Passivzugang um Ihre Bankdaten elektronisch verarbeiten zu können.
Bedingt durch eine Systemumstellung ist eine neuerliche Zustimmung Ihrerseits hierfür erforderlich.
Aufgrund der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) sind Änderungen betreffend der Dienstzettel und auch Dienstverträge in Kraft getreten.
Demnach sind bei neu beginnenden Dienstverhältnissen gemäß § 2 AVRAG die folgenden ZUSÄTZLICHEN Angaben am Dienstzettel bzw. im schriftlichen Dienstvertrag verpflichtend anzuführen:
Ein Fahrtenbuch muss folgende Aufzeichnungen pro Fahrt beinhalten:
Bei jeder Betriebs- und Krankenkassaprüfung ein „Dauerbrenner“.
Absolute Rechtssicherheit erlangen Sie nur wenn der Dienstnehmer ein Fahrtenbuch führt (siehe unten)!