Steuerberatungskanzlei Bangratz & Hagele
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NEUES AUS DER UMSATZSTEUER

Ab 2026 gilt für Luxusimmobilien ab € 2 Mio. Nettoinvestition eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Die „Kalte-Hände-Regelung“ für vereinfachte Bareinnahmen steigt auf € 45.000. Geplant sind eine Beleglotterie ab Oktober und ab Juli eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 %. 

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MIETZINSANPASSUNG – WAS IST BIS 1.4.2026 ZU BEACHTEN

In unserer letzten Ausgabe haben wir bereits ausführlich über die mit 1.1.2026 in Kraft getretenen mietrechtlichen Änderungen, insbesondere das Mieten-Wertsicherungsgesetz, berichtet. Da sich dieses Thema als besonders komplex erwiesen hat, möchten wir Ihnen nachstehend eine kurze Übersicht über die Neuerungen geben sowie auf gewisse Besonderheiten eingehen.

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ÄNDERUNGEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG 2026

Mit Beginn jedes Jahres werden die SV-Werte angehoben. Dazu finden Sie in der Beilage eine Tabelle mit allen Werten 2026 im Überblick. Was sich noch ab 2026 in der SV ändert, lesen Sie im folgenden Überblick.

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NEUERUNGEN 2026 FÜR DIE PERSONALVERRECHNUNG

Für die Personalverrechnung ab 2026 ergeben sich wieder mehrere Anpassungen. Hier ein Überblick der wichtigsten Werte, Regelungen und Neuerungen. 

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CHECKLISTE STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2025

Als gesonderten Teil finden Sie die umfangreiche Checkliste mit den Steuertipps zum Jahresende 2025 gegliedert in 

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ERHÖHUNG DES IFB - FÜR INVESTITIONEN VOM 1. NOVEMBER 2025 BIS ENDE 2026

Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen. Derzeit beträgt der reguläre IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 10 %. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind (z.B. Elektro-Kraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Photovoltaikanlagen, Wirtschaftsgüter für die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen), beträgt der IFB derzeit 15 %.

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DIE WICHTIGSTEN SV-WERTE FÜR 2026

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut  Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.

 

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